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Angelbestimmungen

ASV Forelle Horn-Bad Meinberg e.V.

Seit 1973

Allgemeine Angelbestimmungen

 

Auflagen:

Zum Angeln sind grundsätzlich die Angelpapiere mitzuführen.

Das Schleppangeln auf Forelle sowie der Einsatz von Senken und Reusen ist in allen Vereinsgewässer verboten.

Das Angeln mit künstlichen Ködern, Blinker, Wobbler etc. ist zwischen Anangeln und Abangeln nur auf dem ersten Steg und zwischen Abangeln und Anangeln am ganzen Großen Teich erlaubt.

Am Großen Teich darf mit 3 Ruten, davon mindestens eine auf Hecht/Zander und am Kleinen Teich mit 2 Ruten geangelt werden.

Es gelten für alle Fischarten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten des Landes NRW.

Am Großen Teich sind nur Angelschirme ohne Überwurf gestattet (keine Zelte).

Das Anfüttern ist nur mit Naturfutter (abgekochter Mais, Kichererbsen, Bohnenarten etc., oder aus der Dose) bis zu einer Tagesmenge von 4 Kg gestattet. Das Bindemittel sollte auf ein Minimum reduziert werden. Das Anfüttern mit Angelboilies, Hunde-/Katzenfutter, reinem Brot oder ähnlichen ist verboten.

 

Fangbegrenzung:

Es dürfen pro Monat 5 Forellen (ausgenommen Anangeln), 2 Karpfen, 5 Schleien und 2 Zander im Großen Teich gefangen werden.

Für alle anderen Fische gibt es keine Fangbegrenzung, untermaßige Hechte sind zurückzusetzen.

Große Laichkarpfen, ab 65cm, sollten zur Bestandserhöhung dem Gewässer nicht entnommen werden.

Gefangene Welse sowie maßige Hechte dürfen nicht zurückgesetzt werden.

Wer 2 Zander in einem Monat gefangen hat, darf nur noch mit toten Köderfischen angeln, die mindestens 15cm groß sind.

Gefangene Forellen bei Gemeinschaftsangeln am Kleinen Teich müssen eingetragen werden, rechnen aber nicht in die Monatsbegrenzung ein.